Intendantūr

[881] Intendantūr, in Verwaltungssachen dem Kriegsministerium, in militärischen Angelegenheiten den betreffenden Truppenkommandeuren unterstellte Behörden zur Bearbeitung des Heereshaushaltes. Deutschland hat Korps- und Divisionsintendanturen. An der Spitze der erstern steht je ein Korpsintendant, dem Intendanturräte,-Assessoren und -Referendare, für den Sekretariatsdienst Sekretäre, Sekretariatsassistenten und Sekretariatsapplikanten unterstehen. Die Korpsintendantur hat 5 (manchmal 6) Abteilungen: Kassen-, Naturalverpflegungs-, Bekleidungs-, Garnisonverwaltungs- und Lazarettabteilung. Im Felde sind dem Generalintendanten die Armeeintendanten der gesondert operierenden Armeen, diesen die Korps- (früher Feld-) und Etappenintendanten mit den ihnen untergebenen Intendanturbehörden unterstellt. Vgl. Siekmann, Taschenkalender für Beamte der Militärverwaltung (Berl., jährlich); v. François, Feldverpflegungsdienst bei den höhern Kommandobehörden (das. 1904). – In Österreich hat jedes Korps seine Intendanz, Frankreich hat seine Intendance militaire, in England entspricht unsrer I. ungefähr die Zivilabteilung des War office unter dem Financiel Secretary, in Rußland die Feldverwaltung der Militärtransporte. Vgl. Requisition und Proviant.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 881.
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