Schicht [1]

[748] Schicht, die tägliche Arbeitszeit eines Berg- oder Hüttenmannes, auch eines Fabrikarbeiters; auch die vorbereitete, beschickte Erzmenge, die in einer gewissen Zeit durchgeschmolzen wird. Daher die bergmännischen Ausdrücke: eine S. machen oder verfahren, Früh-, Tag-, Abend-, Nachtschicht; Feierschicht, eine S., in welcher der Bergmann nicht arbeitet; Häuerschicht, eine von einem Häuer verfahrene S., im Gegensatz zu Schichten andrer Arbeiter; Krankenschicht, eine S., die der Arbeiter wegen Krankheit nicht verfahren kann, für die er aber gleichwohl einen bestimmten Schichtlohn empfängt. S. machen, allgemein soviel wie die Arbeit beendigen, auch die Arbeit aussagen; die letzte S. verfahren haben: gestorben sein. Schichtarbeit, Arbeit, bei welcher der Arbeiter lediglich nach der Zahl der verfahrenen Schichten gelohnt wird (in Schichten stehen), falls eine Lohnbemessung nach der erzielten Arbeitsleistung nicht angängig ist, im Gegensatz zu Gedinge; Schichtlohn, Arbeitslohn für eine S. bei der Schichtarbeit oder für Schichtarbeiten überhaupt. Schichtmeister, Grubenrechnungsführer, vgl. Bergleute. – Über S. in der Geologie s. Schich lung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 748.
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