Kurĭe

[860] Kurĭe (lat. curia), ursprünglich Name der 30 Abteilungen, in welche die drei Stämme der altrömischen Vollbürger oder Patrizier (die Ramnes, Tities und Luceres) sich gliederten. Sie bildeten die Grundlage der ältesten und bis auf Servius Tullius einzigen Art der Volksversammlungen, der comitia curiata, in denen nach Kurien abgestimmt wurde, und waren für das ältere politische Leben von großer Bedeutung; in der spätern Zeit der Republik verbanden sie nur noch gewisse religiöse Gebräuche, die von dem Vorsteher, curio, geleitet wurden. Eine Unterabteilung bildeten die Geschlechter (gentes, je 10 in jeder K.). Wie die Versammlungsorte dieser Geschlechtsverbände, so wurden curiae auch die geweihten Gebäude benannt, in denen der Senat sich versammelte (so die c. Hostilia, Julia u. a.), und nach diesen wiederum in den übrigen italischen Städten die dem römischen Senat entsprechende oberste Verwaltungsbehörde. – Der neuere Sprachgebrauch hat das Wort K. in der Bedeutung Amtshaus, dann oberste Behörde, Hof eines Fürsten, angenommen. Daher Lehnskurie (curia feudalis), soviel wie Lehnshof. Vorzugsweise wird aber heute unter K. schlechtweg die päpstliche K., das päpstliche Kabinett, verstanden. Weiteres darüber s. Päpstlicher Stuhl. – K. nannte man auch die auf dem frühern deutschen Reichstag und in dem engern Rate der deutschen Bundesversammlung zu einer Gesamtstimme (Kuriatstimme, s. d.) vereinigten Stimmberechtigten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 860.
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