Kurĭatstimme

[859] Kurĭatstimme, Gesamtstimme, welche mehrere Stimmberechtigte zusammen abzugeben haben. So gab es auf dem frühern deutschen Reichstag im Fürstenrat vier Kuriatstimmen der gräflichen Häuser (die fränkische, schwäbische, westfälische und wetterauische Grafenbank) und zwei der Prälaten, die nicht als Reichsfürsten eine Virilstimme führten (die rheinische und die schwäbische Prälatenbank). Im sogen. engern Rate des frühern deutschen Bundestags hatten nur die elf Groß- und Mittelstaaten Virilstimmen. Die Kleinstaaten waren gruppenweise zu sechs Kuriatstimmen vereinigt, nämlich in der 12. Kurie die großherzoglich[859] und die herzoglich sächsischen Häuser, in der 13. Braunschweig und Nassau, in der 14. die beiden Mecklenburg, in der 15. Holstein, Oldenburg, Anhalt und die beiden Schwarzburg, in der 16. Hohenzollern, Liechtenstein, die beiden Reuß, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck, in der 17. Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg. Bei den Beratungen im Plenum hatte jeder Staat mindestens eine Stimme.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 859-860.
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