Holstein [1]

[484] Holstein (lat. Holsatia), ehemaliges Herzogtum, bildet jetzt den südlichen Teil der preußischen Provinz Schleswig-Holstein (s. d., mit Karte), liegt zwischen der Elbe, Eider, Trave, Nordsee und Ostsee und umfaßt die vier alten Landschaften Stormarn, Holstein, Wagrien und Dithmarschen, zusammen 8453 qkm (153,5 QM.) mit ca. 900,000 Ein w. Die Landschaft Pinneberg (mit Altona) und die Grafschaft Ranzau gehörten nicht zum eigentlichen H. Hauptstadt war Glückstadt. Nach der preußischen Besitznahme ist H. in zehn Landkreise und zwei Stadtkreise (Kiel und Altona) geteilt worden.

[Geschichte.] In den frühesten geschichtlich bekannten Zeiten wurde H. (Nordalbingia) von Sachsen bewohnt, mit denen sich an der Nordseeküste friesische Elemente mischten, während sich im Osten erst unter Karl d. Gr. slawische Obotriten ansiedelten. Zuletzt von allen Sachsen unterwarf Karl d. Gr. die Nordalbingier (804), führte Tausende aus dem Lande, setzte fränkische Grafen ein und begann von Hamburg aus, wo er eine Kirche gründete, ihre Bekehrung zum Christentum. Schon um 830 kann ganz H. als christlich gelten. Zum Schutz des Landes gegen die Dänen gründete König Heinrich I. 934 zwischen Eider und Schlei die Mark Schleswig (s. die »Geschichtskarte von Deutschland 1«, Bd. 4, S. 801). Otto I. unterwarf die Slawen in Wagrien und stiftete hier in Oldenburg das erste 4'istum in H. Nach dem Tode Ottos II. fielen 983 die Slawen in plötzlichem Aufstand überall von der deutschen Herrschaft und dem christlichen Glauben ab, aber wenige Jahrzehnte später förderte der einheimische Fürst Gotschalk von Wagrien das Christentum. Inzwischen wurde Dithmarschen (s. d.) von den Grafen von Stade, das mittlere H. von den sächsischen Herzogen verwaltet. Als nach dem Aussterben der Billunger Lothar von Süpplingenburg 1106 Sachsen erhielt, überließ er die Grafschaft H. an Adolf I. von Schauenburg.

Adolf II. (1128–64, s. Adolf 2) förderte mit Hilfe des begeisterten Priesters Vicelin das Christentum auch außerhalb seines Gebietes und erwarb von Heinrich dem Löwen 1143 Wagrien. Dieses Land gewann er dann dem deutschen Volke, siedelte Holsten und westlichere Einwanderer hier an und schuf der germanisch-christlichen Kultur in dem von ihm erbauten Lübeck einen festen Mittelpunkt. Die Lehnsabhängigkeit von Sachsen führte 1180 zum Sturz Heinrichs des Löwen; Adolf III (seit 1164), auf seiten Kaiser Friedrichs I. stehend, erhielt bei der Verteilung der welfischen Lehen Dithmarschen. Die Lehnsverbindung mit Sachsen blieb zwar bestehen, war aber bedeutungslos. Während der staufisch-welfischen Kämpfe[484] erlag H. den Dänen, die sich unter Waldemar I. (1157 bis 1182) und Knut (1182–1202) mächtig erhoben: Adolf III. trat 1200 Dithmarschen an Dänemark ab und verzichtete nach der Niederlage bei Stellau (1201) auf die ganze Grafschaft (1203), um Befreiung aus der Gefangenschaft zu erlangen. Der dänische Waldemar II., zu Lübeck als König der Dänen und Slawen und als Herr von Nordalbingien ausgerufen, ernannte den Grafen Albert von Orlamünde zum Statthalter in H. und Schleswig. Kaiser Friedrich II. trat ihm 1214 das Eroberte förmlich ab, und der Papst bestätigte dies 1217. Erst eine Gewalttat des Grafen Heinrich von Schwerin, der den König Waldemar auf der Jagd 1223 in Fünen überfiel und gefangen nach Mecklenburg führte, rettete die deutschen Länder an der Ostsee. Adolf IV., Adolfs III. Sohn, schlug Albert von Orlamünde bei Mölln, nahm ihn gefangen, überlieferte ihn dem Grafen von Schwerin, eroberte Lübeck und Hamburg und entriß sogar Dithmarschen der dänischen Herrschaft. Der gefangene Waldemar gab darauf 17. Nov. 1225 dem Deutschen Reich alle Länder nördlich von der Elbe bis über die Eider sowie das ganze Wendenland zurück, erkannte Adolf IV. als rechtmäßigen Herrn von H., Wagrien und Dithmarschen an, übergab ihm die Festung Rendsburg und gewährte den Bürgern von Hamburg und Lübeck Handel«freiheit durch ganz Dänemark. Befreit, erkaufte er sich von dem Papst die Entbindung von seinem Eid, fiel in H. ein, unterwarf die Dithmarschen nach kurzem Kampfe, nahm Rendsburg und zog gegen Lübeck. Ein schlagfertiges Heer der deutschen Verbündeten (Bremen, Hamburg, Lübeck, H., Mecklenburg und Sachsen) unter Adolf IV. siegte bei Bornhövede (22. Juli 1227) durch den Abfall der Dithmarschen, die bis dahin auf des Königs Seite standen. Waldemar söhnte sich mit Adolf IV. aus und verzichtete auf H., Stormarn und Wagrien. Als Adolf 1239 der Herrschaft entsagte und ins Kloster ging, folgten ihm seine beiden minderjährigen Söhne Johann (in Kiel) und Gerhard (in Itzehoe; der dritte, Ludolf, wurde Geistlicher) zunächst unter der Vormundschaft ihres Oheims, des Herzogs Abel von Schleswig. Eine Teilung erfolgte erst nach Johanns Tode (1263); dessen Söhne Adolf V. und Johann II. begründeten 1273 die Linien H.-Segeberg und H. Kiel, während im Westen H.-Rendsburg ihrem Oheim Gerhard I. verblieb. Nach dessen Tode 1290 teilten seine Söhne gleichfalls, und so entstanden die Linien H.-Plön, H.-Schauenburg und H.-Rendsburg. Dem Reiche gegenüber galt H. jedoch als Einheit.

Zu Anfang des 14. Jahrh. stand die Plöner Linie unter Johann III., dem Milden (1313–59), die Schauenburger unter Adolf VII. (1315–53), die Rendsburger unter Gerhard III., d. Gr. (1304–40, s. Gerhard 1). Der Aufschwung, den Dänemark unter Erich (Menved) nahm, ließ bei dessen Tod (1319) erheblich nach; dennoch suchte Christoph II., Erichs Bruder und Nachfolger, nach dem Tode des Herzogs Erich II. von Schleswig das Herzogtum an sich zu reißen, eroberte das Land bis auf das Schloß Gottorp, aber mit Hilfe Gerhards d. Gr., Erichs II. Schwager, trieb dessen Neffe Waldemar V. die Dänen aus dem Lande. Nach Christophs Absetzung trugen die Dänen dem siegreichen Grafen von H. die Krone an, Gerhard schlug sie aus, verschaffte sie aber seinem Neffen Waldemar von Schleswig, der ihm dafür dieses Herzogtum erblich abtrat. So wurde 15. Aug. 1326 Schleswig mit H. vereinigt. Gerhard, von den dänischen Reichsbaronen während der Jugend des Königs zum Reichsvorsteher und Reichsfeldherrn erwählt, ließ sich über den Erwerb des Herzogtums Schleswig sowohl vom König Waldemar als von den Reichsständen eine umfassende Urkunde ausstellen, die Constitutio Waldemariana, durch die zuerst deutlich ausgesprochen ward, daß »Schleswig und Dänemark niemals wieder so vereint werden sollen, daß Ein Herr sei über beide«. Der abgesetzte König Christoph gab seinem Neffen Waldemar, der auf die dänische Krone verzichtete, Schleswig zurück, bekräftigte die Constitutio Waldemariana und beanspruchte nur die eventuelle Nachfolge in Schleswig (1330). Als er aber verwüstend in Schleswig einfiel, wurde er von Gerhard 29. Nov. 1331 geschlagen, mußte 1332 zu Kiel Nordjütland und Fünen für 100,000 Mk. verpfänden und behielt nur den Königstitel über einige kleine Inseln, die Reste der dänischen Macht. Nach Christophs Tode (1332) erklärten seine Söhne Otto und Waldemar die von ihrem Vater geschlossenen Verträge für nichtig, Gerhard behauptete aber seine Eroberungen, riß nun die letzten Reste des dänischen Reiches an sich und nannte sich Herzog von Jütland und Fünen. 1340 bewog Gerhard seinen Neffen Waldemar, ihm sogar das ganze Herzogtum Schleswig gegen Nordjütland zu verpfänden; da fiel er durch den Dolchstoß eines rachsüchtigen Dänen, Niels Ebbesen.

Gerhards Söhne Heinrich II. und Klaus rächten blutig des Vaters Tod, wirkten aber bei der Herstellung des dänischen Reiches mit. Als Kaiser Ludwig und sein Sohn Ludwig von Brandenburg die Erhebung von Christophs II. Sohn Waldemar IV. auf den dänischen Thron befürworteten, gaben sie zu Lübeck (19.–21. Mai 1340) ihre Einwilligung, blieben aber im Besitz der Pfandschaften in Dänemark und Schleswig. Waldemar, in einen Krieg mit der Hansa verwickelt, verdankte in dem Frieden von Stralsund 1369 seine Krone nur der Gnade der Städte. Die Grafen von H. hatten dabei auf seiten der Hansa gekämpft, sie schlossen erst 1373 mit Dänemark Frieden. Wiederum schickte sich Waldemar zur Fehde an, da ereilte ihn der Tod 1375. Da Heinrich, Waldemars V. Sohn, der letzte Herzog von Schleswig, eben gestorben war, so mußte dies Land endgültig an Gerhards d. Gr. Sohn Heinrich II. fallen (s. die »Geschichtskarte von Deutschland II«). Erst 1386 gab Margarete als Vormünderin ihres Sohnes, König Öl ass von Dänemark, ihre Zustimmung: zu Nyborg erhielt Gerhard VI. (s. Gerhard 2), Heinrichs II. (gest. 1385) Sohn, 15. Aug. in feierlicher Versammlung die Belehnung. Über die weitern Schicksale Holsteins und die Literatur vgl. Schleswig-Holstein (Geschichte).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 484-485.
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