Heinrich von Schwerin

[110] Heinrich von Schwerin, der Schwarze, geb. 1155, gest. 17. Febr. 1228 in Schwerin, der Sohn Günzelins von Hagen (gest. 1185), der 1166 von Heinrich dem Löwen mit der Grafschaft Schwerin belehnt wurde, regierte seit 1185 mit seinem Bruder Gunzelin gemeinsam, mußte aber 1214 König Waldemars II. von Dänemark Lehnshoheit anerkennen und wurde, während er eine Kreuzfahrt nach Palästina unternahm, von der er ein Fläschchen vom Blut Christi nach Schwerin zurückbrachte, der Grafschaft ganz beraubt, da inzwischen Gunzelin 1221 gestorben war. Gütliche Verhandlungen blieben fruchtlos; H. überfiel den König 1223 auf der Insel Lyö bei Fünen, nahm ihn mit seinem Sohn gefangen und gab ihn trotz päpstlichen Bannes erst frei, als Waldemar 1225 im Vertrag von Bardowiek die Zahlung eines hohen Lösegeldes und die Herausgabe aller deutschen Eroberungen, auch Mecklenburgs und Holsteins, versprochen hatte. Als er dennoch wieder Krieg begann, wurde er von H. und seinen Verbündeten bei Bornhöved 22. Juli 1227 völlig besiegt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 110.
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