Päpstlicher Stuhl

[410] Päpstlicher Stuhl (Sedes apostolica), zunächst der römische Bischofssitz in Hinsicht auf dessen ersten Inhaber, den Apostel Petrus (s. d.), sodann als päpstliche oder römische Kurie, im weitern Sinn der ganze päpstliche Hofstaat, im engern Sinn das Kabinett oder der Beamtenkörper, dessen sich der Papst bei der Ausübung des Primats (s. d.) bedient. Der Personenstand des päpstlichen Stuhles setzt sich aus acht Klassen zusammen: 1) Kardinäle, 2) Kurialprälaten (s. d.), 3) Richter und Beamte ohne Prälatur, 4) Advokaten, 5) Prokuratoren (s. d.), 6) Notare, 7) Expeditoren (Sollizitatoren, Beamte für mechanische Arbeiten), 8) Agenten. Die letzten sechs Klassen bilden die Kurialen (s. d.). im engern Sinn. Man unterscheidet drei Arten von Kurialbehörden: 1) das Konsistorium (s. d.), 2) die Kongregationen (s. d.), 3) die Kurialbehörden im engern Sinn. Diese zerfallen wieder in Justiz-, Gnaden- und Expeditionsbehörden. Die Justizbehörden bestehen aus der Rota romana (s. d.), der Camera apostolica (Päpstliche Rentkammer) und der jetzt ganz bedeutungslosen Signatura justitiae. Die Gnadenbehörden befassen sich mit Erledigung von Angelegenheiten, deren Entscheidung nicht auf dem kirchlichen Recht, sondern in der freien Entschließung des Papstes beruht. Sie zerfallen in: 1) Signatura gratiae (s. d.), 2) Dataria apostolica (s. d.), 3) Poenitentiaria apostolica (s. d.). Die Expeditionsbehörden sind Behörden, denen die formelle Seite und vor allem die schriftliche Erledigung der päpstlichen Angelegenheiten obliegt. Sie zerfallen in: 1) die Cancellaria apostolica, d.h. die Kurialbehörde, der die Abfassung, Zustellung und Veröffentlichung der in Form von Bullen (s. d.) ergehenden päpstlichen Erlasse, 2) die Secretaria brevium, der die Abfassung etc. der Breven (s. d.), 3) die Secretaria status, der die Abfassung etc. der wichtigen politischen Schreiben des Papstes obliegt. An ihrer Spitze steht der Kardinalstaatssekretär, in kirchlicher und staatlicher Beziehung der Minister der auswärtigen Angelegenheiten des Papstes. 4) Die Secretaria memorialium, eine Behörde zur Erledigung rein persönlicher Gnadengesuche aus dem Kirchenstaat. Als Bevollmächtigte, Vertreter, Gesandte des Papstes erscheinen die Legaten (s. d.) mit außerordentlichen Rechten und Vollmachten, die Nunzien (s. Nunzius) als diplomatische Vertreter an Fürstenhofen und die apostolischen Vikare (s. Vikar) besonders für Missionsländer. S. auch Päpstliche Familie. – Die päpstlichen Ordens. Textbeilage zu den Tafeln »Orden« und die betreffenden Einzelartikel. Als Gnadengeschenk verleiht der Papst die Goldene Rose (s. d.). Als Wappen führt jeder Papst entweder sein Familienwappen oder sein persönliches, das er bereits als Kardinal geführt hatte (s. die Textbeilage zu den Tafeln »Wappen«). Residenz des Papstes ist der Vatikan (s. d.) in Rom. Vgl. das jährlich in Rom erscheinende päpstliche Handbuch: »La Gerarchia cattolica«; ferner Bangen, Die römische Kurie, Zusammensetzung, Geschäftsgang etc. (Münster 1854); Scheuffgen, Die Hierarchie in der kathol. Kirche (Münster 1897); Baumgarten, Rom. Der Papst, die Regierung und die Verwaltung der heiligen Kirche (Münch. 1905); Hilling, Die römische Kurie (Paderb. 1906).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 410.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: