Camĕra

[717] Camĕra (lat.), Gemach, Kammer, besonders der Ort, wo man das Privatvermögen eines Fürsten aufbewahrte, und die Behörde, die es verwaltete (s. Kammer); auch Bezeichnung von Behörden, z. B. C. imperialis, das Reichskammergericht; C. apostolica, die päpstliche Rentkammer; da c. (ital.), in der Musik »für die Kammer« (vgl. Kammermusik).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 717.
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