Camera obscura

311. Camera obscura.
311. Camera obscura.

[304] Camĕra obscūra (lat.), Vorrichtung, in einem dunkeln Zimmer vermittelst des durch eine feine Öffnung im Fensterladen eindringenden Lichtes ein (verkehrtes) Bild der äußern Gegenstände auf der Gegenwand entstehen zu lassen [Abb. 311], vervollkommnet durch Einsetzung einer Glaslinse in die Öffnung, Verwandlung der Dunkelkammer in einen tragbaren dunkeln Kasten mit einer matten Glaswand an der Rückseite zur Betrachtung des Bildes von außen (Camera clara). Die photogr. Camera sowie das menschliche Auge ist eine C.o.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 304.
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