Vikār

[160] Vikār (lat. vicarius), Stellvertreter, Verweser eines Amtes, so: kaiserliche Vikare, im Mittelalter die Statthalter in den italienischen Städten; Reichsvikare, in Deutschland die nach dem Tod eines Kaisers bis zur Wahl eines neuen das Amt des Kaisers verwaltenden Fürsten (s. Reichsvikare). Heute namentlich Amtsbezeichnung für Geistliche. Vikare des Papstes (Großvikare) müssen Kardinäle sein; Vikare des Stiftes, des Kapitels, der Domherren, an Stiftskirchen die an der Stelle der Domherren Fungierenden; ein apostolischer V. (vicarius apostolicus), Stellvertreter des Papstes in Missionsgebieten, ist Titularbischof. Über Kapitularvikare s. Kapitel, über Generalvikare s. d. In England sind Vikare (vicars) die Geistlichen, deren Einkünfte, ehedem mit Stiftern verbunden, (noch jetzt) der höhern Geistlichkeit zufallen, während die Vikare selbst nur den sogen. Zehnten empfangen. In Deutschland werden Geistliche, die, nicht ordnungsmäßig eingeführt, sondern nur vorübergehend, aushilfsweise oder in Unterstützung des ordentlichen Geistlichen ihr Amt verwalten, Vikare genannt; namentlich aber führen diesen Namen die ins Vikariat (s. d.) berufenen jungen Theologen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 160.
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