Prokurātor

[377] Prokurātor (lat.), Sachwalter; Vertreter, der im Auftrag eines andern und auf Grund einer Vollmacht (Prokuratorium) dessen Geschäfte, insbes. vor Gericht, führt. Der von einer Gemeinde oder sonstigen Korporation bestellte P. heißt Syndikus. Die Vertretung der Parteien in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Hauptaufgabe der Rechtsanwälte (s. d.). Staatsprokurator (Procureur de la République) ist in Frankreich soviel wie Staatsanwalt. Generalprokurator heißt in Österreich der öffentliche Ankläger beim obersten Gerichts- und Kassationshof. – Bei den Römern hieß der im Gegensatz zum Cognitor nur schriftlich oder durch einen Boten bestellte Vertreter eines abwesenden Beklagten P. In der römischen Kaiserzeit hießen ProcuratoresLandpfleger«) die Verwalter des kaiserlichen Privatvermögens, die in kleinen Provinzen zugleich die Stelle des Statthalters versahen oder diesen in den zu einer Provinz gehörigen kleinen Territorien vertraten. Vgl. Liebmann, Beiträge zur Verwaltungsgeschichte des römischen Reiches, Bd. 1 (Jena 1886). – In Klöstern heißt der Konventual, der die ökonomischen und sonstigen weltlichen Angelegenheiten zu besorgen hat, Pater Procurator oder Klosterschaffner. Zu den Beamten des Päpstlichen Stuhls (s. d.) gehört auch ein Kollegium der Prokuratoren der apostolischen Paläste. P. von St. Markus war in Venedig ehemals Titel der vornehmsten Staatsbeamten; es gab neun wirkliche, aus denen der Doge gewählt ward, und viele Titularprokuratoren, die des damit verbundenen Ranges wegen große Summen für den Titel bezahlten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 377.
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