Bundesversammlung

[603] Bundesversammlung (Bundestag), ehedem das Organ des vormaligen Deutschen Bundes, das sich aus den Bevollmächtigten (Bundestagsgesandten) der verbündeten deutschen Staatsregierungen in ständiger Vereinigung zusammensetzte. Den Vorsitz führte Österreich durch den Bundespräsidialgesandten (s. Deutscher Bund). In der Schweiz ist die B. diejenige Körperschaft, welche die gesetzgebende und in letzter Instanz die Regierungsgewalt der Eidgenossenschaft in Händen hat; sie besteht aus dem Nationalrat und aus dem Ständerat (s. Schweiz).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 603.
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