Losung

[721] Losung, ein beliebiges Wort, das im Festungskrieg täglich vom Höchstkommandierenden ausgegeben werden kann als Erkennungszeichen für die Vorposten bei Dunkelheit; vgl. Felddienstordnung (Berl. 1900). Früher war sie ein zusammengesetztes Wort, dessen ersten Teil der Posten, den zweiten (Gegenlosung) der Durchlaß Suchende nannte. Nur wer die L. weiß, darf passieren; vgl. Feldgeschrei, Parole. Im Ritterwesen soviel wie Devise. Vgl. auch Ersatzwesen. – In der Jägersprache die Exkremente des Wildes, besonders des Edelwildes (s. auch Geschmeiß, Gestübe). – Im Bergbau die Ableitung von Wassern und Wettern. – In der Rechtssprache soviel wie Näherrecht (s. d.); früher in einigen deutschen Reichsstädten (Nürnberg) übliche Bezeichnung der Steuer, insbes. der Vermögenssteuer; im gewerblichen Verkehr soviel wie Tageseinnahme, d.h. was an einem Tag gelöst wurde. – Im kirchlichen Sprachgebrauch Bibelsprüche, die in Begleitung eines Liederverses von der Brüdergemeinde für jeden Tag alljährlich neu ausgewählt, herausgegeben und auch außerhalb der Gemeinde vielfach in zum Teil abergläubischer Weise benutzt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 721.
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