Generalgouverneur

[551] Generalgouverneur ist ein hoher Staatsbeamter, dem entweder die bürgerliche Verwaltung allein (wie in Algerien) oder zugleich der Oberbefehl über alle in seinem Gebiete vorhandenen Streitkräfte übertragen wird, wie in Britisch- und Niederländisch-Indien, in Kanada und auch in Deutschland, wo aber Generalgouverneure und zwar aus den Generalen nur in Kriegszeiten (so wurde Elsaß-Lothringen zur Zeit der Okkupation 1870 einem G. unterstellt) oder bei drohenden Unruhen ernannt werden. In Rußland steht dauernd ein G. an der Spitze jedes der großen Militärbezirke.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 551.
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