Generalgewaltiger

[551] Generalgewaltiger (Feldgewaltiger, Generalprofoß) hieß in den Söldnerheeren und auch noch im Generalstabe des Großen Kurfürsten der oberste, mit Handhabung der Polizei und anfangs mit dem Recht über Leben und Tod, später mit dem Rechte der Verhaftung beauftragte Offizier.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 551.
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