Witwer

[706] Witwer (Witmann, Viduus), ein seiner Ehefrau durch den Tod beraubter Mann. Er muß sich, besonders wenn er zur zweiten Ehe schreitet, mit seinen Kindern aus der vorigen Ehe wegen deren mütterlichen Nachlasses abfinden (s. Ehegüterrecht). Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich hat er dasselbe Erbrecht wie die Witwe.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 706.
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