Zensus

[890] Zensus (lat.), bei den Römern seit der Verfassung des Servius Tullius (s. d.) die in der Regel alle fünf Jahre vorgenommene Schätzung der römischen Bürger nach ihrem Vermögen und ihre Einschreibung in die fünf Klassen. Hierauf beruhte die Verteilung der Steuern und die Einreihung der Bürger in die einzelnen Heeresabteilungen sowie überhaupt die politische Bedeutung der Einzelnen. Auch im modernen Staat liegt mehrfach die Rücksicht auf das Vermögen bei Zuteilung öffentlicher Rechte zugrunde, insofern das Wahlrecht an einen Z. gebunden ist, d. h. wenn zur Ausübung desselben der Nachweis eines bestimmten Vermögens oder Einkommens, wie in England, oder eines bestimmten Steuerbetrags, wie in deutschen Staaten, erforderlich ist (Weiteres s. Wahl). Im Mittelalter hieß Z. der Zins, die Abgabe, die Unterworfene ihren Siegern und Herren entrichten mußten. Jetzt bezeichnet Z. (namentlich in England, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Italien etc.) die amtliche Bevölkerungsaufnahme eines Staates nach Geschlecht, Alter, Konfession, Vermögensverhältnissen, Beruf (s. Volkszählungen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 890.
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