Schule

[62] Schule (v. griech. scholḗ, lat. schola), dem Wortlaute nach »Muße«, dann besonders gelehrte Muße, Studium der Künste und Wissenschaften und dessen literarische Früchte, Unterrichtsanstalt. Zum feststehenden Titel für Unterrichtsanstalten ward das Wort im kaiserlichen Rom, wo man jedoch als scholae mehr Hörsäle und Vorträge der Rhetoren und Philosophen mit mehr oder weniger griechischem Anstriche im Unterschied von den ludiSpiele«) der Knabenlehrer sowie den ludi gladiatorii, ludi militares und andern römischen Fachschulen bezeichnete. Daher heißt S. auch jede Gemeinschaft gleichstrebender Gelehrter oder Künstler, die sich um einen Meister schart oder in gewissen Grundsätzen übereinstimmt. So spricht man namentlich von Philosophenschulen, wie der akademischen Platons, der peripatetischen des Aristoteles, der kynischen des Antisthenes, der stoischen des Zenon, der Pythagoreischen, Epikureischen, Cartesianischen, Wolfschen, Kantschen u. a., von Dichterschulen, z. B. den beiden schlesischen des 17., der romantischen im Beginne des 19. Jahrh. u. a., und von Malerschulen, die man wegen ihrer natürlichen Gebundenheit an die örtliche Anschauung der maßgebenden Meisterwerke gern nach dem Ort oder Land ihrer Tätigkeit benennt, wie die niederländische, florentinische, venezianische etc. Endlich faßt man auch den Inbegriff derjenigen Tätigkeiten, die zur regelrechten Erlernung einer Kunst geübt sein wollen, im Unterschied von der praktischen Anwendung dieser Kunst unter der Bezeichnung S. zusammen; demgemäß sagt man von einem Sänger, Maler u. a.: »er hat S.« und nennt S. (hohe S.) in der Reitkunst diejenigen Übungen, welche die kunstmäßige Anlernung und Abrichtung des Pferdes selbst vorführen, ohne sie in den Dienst besonderer Proben für Geschicklichkeit und Geschwindigkeit zu stellen (s. Reitkunst, mit Tafel). Beliebt ist in mannigfacher Anwendung (auf bildende Kunst, Staats-, Kriegskunst u. a.) der Gegensatz zwischen »alter« und »neuer« S.-Über das Schulwesen in den verschiedenen Staaten vgl. die betreffenden Länderartikel; über einzelne Zweige des Schulwesens (Volksschule, Höheres Schulwesen, Mittelschulen, Gymnasien, Real- u. Oberrealschulen, Technische Hochschulen u. Universitäten, Fachschulen, besonders Kunst-, Gewerbe-, Handelsschulen) die betreffenden Artikel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 62.
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