Folge

[746] Folge, im eigentlichen Sinne das Verhältnis der logischen Abhängigkeit (s.d.) zwischen Gedanken, Urteilen und Sätzen, das darin besteht, daß ein Gedanke (die F., der Folgesatz) sich aus dem andern (dem Grund oder Grundsatz) ableiten läßt, und daß also der letztere den erstern in An sehung seiner Gültigkeit bestimmt. Mitunter wird jedoch auch die Wirkung in ihrer Abhängigkeit von der Ursache als F. (im realen Sinne) bezeichnet. Folgerichtig heißt ein Gedanke oder eine ganze Gedankenreihe (Theorie, System), deren einzelne Teile als Gründe und Folgen miteinander zusammenhängen. Ist dies nicht der Fall, oder widerspricht gar das eine dem andern, so heißt der Gedanke folgewidrig. Die Folgerichtigkeit heißt auch Konsequenz (s.d.), die Folgewidrigkeit Inkonsequenz. Vgl. Grund.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 746.
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