Folge (3), die

[238] 3. Die Folge, plur. die -n, von dem folgenden Zeitworte folgen. 1. Der Zustand, da eine Person oder Sache auf die andere folgt, ohne Plural. 1) Der Zustand, da eine Sache immer auf die andere folget, eine Reihe. Die Folge der Töne. Die schnelle Unterbrechung der Folge unserer Vorstellungen. In einer Folge, in einer Reihe. 2) Die Fortdauer, Fortsetzung. Es ist gut angefangen, aber es hat die Folge nicht. 3) Der Zustand, da eine Sache aus der andern folget, d.i. den Grund ihrer Wahrheit in der andern hat. Das ist keine Folge, das folget nicht. Er gibt freylich viel aus, aber es ist deßwegen noch nicht die Folge, daß er ein Verschwender ist. 4) Der Zustand, da man eine Sache zur Regel, zur Richtschnur seines Verhaltens macht. Ich wil dir sin mit volge bi, die Winsbeckinn. Die gehorsame Folge gegen die Gesetze. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur mit dem Zeitworte leisten. Einem, eines Befehle Folge leisten, demselben gehorchen. 5) Hierher gehöret auch die adverbische R.A. zu Folge, welche die dritte Endung erfordert, wenn das Hauptwort vor derselben stehet, und die zweyte, wenn es hinter derselben stehet. Zu Folge deines Befehles, oder deinem Befehle zu Folge, d.i. so wie du es befohlen hattest. Meinem Versprechen zu Folge, übersende ich dieses Geld, wie ich es versprochen habe, oder weil ich es versprochen habe. Zu Folge Danziger Briefen, oder Danziger Briefen zu Folge, wie Danziger Briefe melden. Im Oberdeutschen ist statt dieses Neben- oder Bindewortes in Gefolge üblich. Einige Hochdeutschen schreiben es irrig als Ein Wort, zufolge.

2. Die Verbindlichkeit auf ein gegebenes Zeichen einem Höhern zu folgen, auch ohne Plural; besonders in den Zusammensetzungen Amtsfolge, Feuerfolge, Jagdfolge, Landfolge, Heeresfolge, Geleitsfolge, Gerichtsfolge, Lehensfolge u.s.f. Ingleichen das Recht, diese Verbindlichkeit von andern fordern zu können. Die Folge in des andern Revier haben, zur Folge berechtiget seyn, bey den Jägern, das Recht haben, ein angeschossenes Wild in des andern Revier zu verfolgen.

3. Dasjenige, was folgt. 1) Mehrere Dinge Einer Art, welche in ununterbrochener Reihe auf einander folgen; für das Franz. Suite. Eine artige Folge von sechs Kupferstichen. Die Folge der Kaiser in Münzen. 2) Die folgende, d.i. künftige, Zeit; ohne Plural. Die Folge wird es geben, lehren, zeigen. Was Gott über mich verhängt, – wird in der Folge Glück für mich werden, Gell. Sie werden ihn erst in der Folge kennen lernen. 3) Begebenheiten, welche der Zeit nach, auf andere folgen, besonders so fern sie Wirkungen derselben sind. Die Sache kann sehr wichtige Folgen[238] haben. Wie viele Dinge würden wir unterlassen, wenn wir die Folgen vorher wüßten! Der Geschmack ist eine nothwendige Folge der Erkenntniß und Einsicht. Zuweilen bedeutet es eine wichtige, oder schädliche Folge. Das wird keine Folge nach sich ziehen. Die Sache ist für mich von Folgen. 4) Was aus einem Satze folgt, den Grund seiner Wahrheit in demselben hat. Eine Folge aus etwas ziehen. 5) Die Gabeln an den Feuerhaken, sie damit zu heben, weil sie denselben folgen. In den Mühlen, ein Keil mit einem Stiele, welchen man unter den Stein steckt, wenn er mit der Brechstange gehoben worden; weil er dem Steine folget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 238-239.
Lizenz:
Faksimiles:
238 | 239
Kategorien: