Reform

[687] Reform (lat.), planmäßige Umgestaltung, Veränderung, namentlich auf dem Gebiete der Gesetzgebung und der Staatsverfassung, während für eine Umgestaltung in kirchlicher Beziehung der Ausdruck Reformation (s. d.) gebräuchlich ist; Reformer (engl. Reformers), Anhänger der Reformpartei, die bestimmte Gebiete der Gesetzgebung reformiert haben wollen, wie z. B. die sogen. Steuer- oder Wirtschaftsreformer (Agrarier) die Agrargesetzgebung. Im Gegensatz zur Revolution (s. d.) versteht man unter R. die planmäßige Veränderung der Staatsverfassung auf gesetzlichem Wege.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 687.
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