Exponieren

[226] Exponieren (lat.), aussetzen, z. B. einer Gefahr; abordnen, z. B. einen Beamten zum ständigen Aufenthalt außerhalb des Amtssitzes der Behörde, zu der er gehört (z. B. exponierte Strafkammer nach § 78, exponierte Kammern für Handelssachen nach § 100 des Gerichtsverfassungsgesetzes); auseinandersetzen, auslegen (erklärend oder übersetzend), darlegen; exponibel, erklärbar, erklärlich; Exponibilität, Erklärbarkeit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 226.
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