Extérn

[229] Extérn (lat.), draußen befindlich; auswärtig, fremd; Externe (Extrane, Extraneer, Hóspiten), Angehörige einer Anstalt, die außerhalb derselben wohnen, z. B. Anstaltsärzte, Alumnen, Kostgänger (Gegensatz: Interne); Externāt, Bildungsanstalt, deren Zöglinge Externe sind; Externist, ein Kranker, der nicht im Hospital wohnt, aber von dort aus ärztlich behandelt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 229.
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