Fallbrücke

[297] Fallbrücke, die von den Belagerungstürmen (s. Kriegsmaschinen) auf die Stadtmauer niedergelassene Klappbrücke, über welche die Sturmkolonne vorstürmte. Bis zum Niederlassen diente sie der Besatzung des Turmes als Deckung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 297.
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