Fallreep

[301] Fallreep, ein Tau (Reep) zum Besteigen der Schiffswand; dann eine Öffnung der obern Bordwand; zu dem F. hinauf leiten Fallreepstreppen. Am F. empfängt der Wachtoffizier Offiziere mit 2–6 Fallreepsgästen, als Ehrenbezeigung dazu der Fallreepspfiff des Bootsmannsmaaten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 301.
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