Falsche Anschuldigung

[302] Falsche Anschuldigung unterscheidet sich von der verleumderischen Beleidigung (s. Beleidigung) durch ihre Richtung gegen die Sicherheit der Rechtspflege. Dem heutigen Strafverfahren entsprechend, das auf der Grundlage der amtlichen Verfolgung beruht, erscheint sie nicht als falsche Anklage. sondern als falsche Anzeige (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 302.
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