Familiār

[306] Familiār (Familiarist, lat.), Vertrauter, Hausfreund; auch Diener, namentlich in Klöstern und bei der Inquisition; familiär, vertraut, in der Weise eines zur Familie Gehörigen; Familiarität, familiäres Benehmen; sich familiarisieren, sich mit einer Person oder Sache vertraut machen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 306.
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