Fatum

[351] Fatum (lat., »Spruch«), bei den Römern der von der Gottheit ausgesprochene Wille, das unwiderrufliche Geschick, dann auch soviel wie Verhängnis, Tod. Die Mehrzahl Fata bezeichnet die Schicksalsgottheiten (Parzen), welche die Lebenslose der Menschen bei ihrer Geburt niederschreiben, daher auch Fata Scribunda genannt. Auch ein Fatus und eine Fata sowie in der Mehrzahl Fati und Fatae waren Gegenstand des Volksglaubens. Aus letztern gingen die Feen hervor.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 351.
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