Feuerpolizei

[505] Feuerpolizei, Handhabung der Vorschriften zur Verhütung von Schadenfeuern. Die F. ist ein Teil der Baupolizei, insofern es sich um Vorschriften über die feuersichere Herstellung von Gebäuden, insbes. von Feuerungsanlagen u. dgl., handelt. Dazu kommen die Bestimmungen über feuergefährliche Handlungen, Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände, Reinigung der Feuerstätten, Feuerschau u. dgl. (s. Feuerschutz).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 505.
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