Fixum

[644] Fixum (lat.), etwas Bestimmtes, besonders fester (»fixer«) jährlicher Gehalt (fixum salarium) im Gegensatze zu Nebenbezügen, auch die vereinbarte oder festgestellte Pauschsumme, die anstatt einzelner Abgaben und Leistungen im ganzen zu entrichten ist, z. B. der jährliche Betrag der Brausteuer, mit der ein Bierbrauer »fixiert« ist (s. Fixation).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 644.
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