Flugwerk

[725] Flugwerk (Flugmaschine), ein Apparat der Bühnenmaschinerie, durch den bei Aufführungen von Feerien, Balletten, romantischen Opern und Schauspielen Personen und Gegenstände scheinbar durch die Luft fliegend dargestellt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 725.
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