Frauenklöster

[42] Frauenklöster heißen die gemeinsamen Wohnungen von Nonnen, die nach einer Ordensregel leben. Sie unterstehen einer Äbtissin (s. Abt) oder Priorin (s. Prior) und, sofern sie nicht exemt (s. Exemtion) sind, der Aussicht des zuständigen Bischofs.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 42.
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