Freibeuter

[55] Freibeuter, Seeräuber, die das Kriegsrecht nur als Vorwand benutzen und je nach Umständen die Flagge wechseln, während Kaper, durch einen Kaperbrief bevollmächtigt, nur gegen die Schiffe der feindlichen Nation Feindseligkeiten ausüben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 55.
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