Fruchtbranntwein

[178] Fruchtbranntwein, aus landwirtschaftlichen Früchten: Getreide, Kartoffeln, Rüben, Obst, gewonnener Branntwein im Gegensatz zu dem aus Wein und Weinhefe bereiteten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 178.
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