Fußlage

[232] Fußlage, in der Geburtshilfe diejenige Lage der Frucht in der Gebärmutter, bei der das untere Körperende der Frucht dem Muttermunde zunächst gelegen ist und die Füße bei der Geburt als vorangehender Teil den Geburtskanal zuerst passieren. Je nachdem nur ein oder beide Füße vorliegen, unterscheidet man unvollkommene und vollkommene Fußlagen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 232.
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