Fundus

[208] Fundus (lat.), Grund und Boden, in der römischen Rechtssprache auch Landgut; Fand; f. dotalis, ein zur Mitgift gehöriges Grundstück; f. instructus, ein Landgut mit Schiff und Geschirr, d. h. ein mit Gerätschaften und Vorräten ausgestattetes Landgut.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 208.
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