Gasgeschütz

[372] Gasgeschütz, eine Art pneumatischer Kanone, bei der die Treibkraft durch die Explosion eines Gemenges von verdichteter Luft und Kohlenwasserstoff hervorgebracht wird. Wie bei allen Waffen, die große Mündungsgeschwindigkeit ergeben sollen, muß die Entwickelung der höchsten Spannung nahe der Mündung erfolgen. Dies wird beim G. dadurch erreicht, daß die Zersetzung des Gemenges erst erfolgt, nachdem sich das Geschoß in Bewegung gesetzt hat. Praktischen Wert hat das G. noch nicht gezeigt. Vgl. Dynamitkanone und Dampfgeschütz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 372.
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