Gedächtnismünzen

[425] Gedächtnismünzen (Erinnerungsmünzen), auf ein wichtiges Ereignis (Friedensschluß, Krönung u. dgl.) bezügliche Münzen, unterscheiden sich von eigentlichen Denkmünzen durch ihren Anschluß an die Landeswährung und ihre Umlaufsfähigkeit. Vgl. Medaillen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 425.
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