Gegenprotest

[456] Gegenprotest, Erklärung zur Entkräftung eines Protestes. Gegenproteste kommen namentlich bei Wahlprotesten oder Wahlanfechtungen vor, um die Gründe, die zur Vernichtung der Wahl führen sollen, zu widerlegen und die Gültigkeit der Wahl darzutun.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 456.
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