Generalhypothek

[551] Generalhypothek (generelles Pfandrecht) ist ein an dem gesamten Vermögen einer Person (omnia quae habet et quae habiturus est) bestehendes Pfandrecht des gemeinen Rechts. Da das Bürgerliche Gesetzbuch bei der Hypothek das Spezialitätenprinzip (s. Spezialität) eingeführt hat, ist die G. nach dem nunmehr geltenden Recht nicht mehr möglich.[551]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 551-552.
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