Gnadengebühren

[61] Gnadengebühren, Geldzuschüsse zur Gnadenlöhnung, die den Hinterbliebenen eines Unteroffiziers oder Gemeinen des deutschen Heeres zustehen. Zu den G. gehören unter andern die Dienstprämie und der Löhnungs- oder Verpflegungszuschuß. Vgl. Gnadengehalt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 61.
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