Verpflegungszuschuß

[97] Verpflegungszuschuß, im deutschen Heere Geldzuschuß zur Verbesserung der Verpflegung des Soldaten im Frieden. Die Höhe des Verpflegungszuschusses richtet sich nach den Marktpreisen der Garnison; ein Teil ist für Morgen-, ein Teil für Mittagskost bestimmt, während ein Teil der Löhnung des Mannes (Löhnungsanteil) der Menagekasse zufließt. Wer nicht an der gemeinsamen Menage teilnimmt, der erhält den V. und die volle Löhnung bar ausgezahlt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 97.
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