Goldtaler

[110] Goldtaler, Währungseinheit in Bremen bis Juni 1872 sowie neben dem Kurantgelde bis 1. Okt. 1846 im Herzogtum Oldenburg, zu 72 Groten. Sie war auf den Umlauf von Louisdor aus 1640–1709 gestützt, wonach der G. 1121 mg sein Gold enthielt, 1763 wurde festgestellt, daß kein fremdes Silbergeld in Zahlung zu nehmen sei. Ein Gesetz vom 1. Sept. 1857 bestimmte die damalige Krone auf 8,4 G. und diesen = 3,3214 Mk. Indessen wurden Goldmünzen längst nicht mehr geprägt, wohl aber G. als Scheidemünze, für die im Juni 1840 bei 157/9 Lot Feingehalt ein Silberwert von 3,1132 Mk. verordnet ward.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 110.
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