Gunst

[523] Gunst (verwandt mit »gönnen«) ist der Güte (s. d.) darin verwandt, daß beide das Wohl eines andern in uneigennütziger Weise wollen, aber dadurch von ihr verschieden, daß der Grund dieses Wohlwollens das Wohlgefallen am andern (Günstling) ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 523.
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