Habichtslehen

[588] Habichtslehen, im 14. Jahrh. ein Lehen, das den Vasallen verpflichtete, dem Lehnsherrn jährlich einen abgerichteten Falken (Habicht genannt) zu liefern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 588.
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