Halbschluß

[646] Halbschluß heißt in der Musik eine schlußartige Wirkung auf einem andern als dem tonischen Akkord, insbes. auf dem Dominantakkord. Die volle Schlußwirkung (Ganzschluß) hängt ja nur zur Hälfte von der Logik der Harmoniefolge ab, bedarf vielmehr wesentlich der Mitwirkung rhythmischer Symmetrie (vgl. Kadenz).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 646.
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