Handdienste

[717] Handdienste sind im Gegensatz zu den Spanndiensten, die mit Wagen und Zugvieh ausgeführt werden, diejenigen Fronen (s. d.), die mit der Hand und zu Fuß geleistet werden. Der Pflichtige oder sein Vertreter hat das nötige Werkzeug, z. B. zum Wegbau u. dgl., mitzubringen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 717.
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