Handelsverein

[745] Handelsverein (Handels- und Gewerbeverein), soviel wie Handelsgesellschaft (s. d.), dann jede freie Vereinigung zur Wahrnehmung gemeinsamer Handelsinteressen. Solche Vereine bilden sich oft neben den offiziellen Handelskammern, oder sie treten auch für die Aufgaben der letztern ein, wo die Bildung von eignen Handelskammerbezirken schwierig ist. Auch wird oft ein Zollverein als H. bezeichnet, wie der deutsche, der ehemalige mitteldeutsche und der thüringische (s. Zollverein).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 745.
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