Hofgericht

[428] Hofgericht war ehedem Bezeichnung für ein Obergericht, namentlich für das ehemalige Reichskammergericht und den Reichshofrat. In Baden bestanden noch in neuester Zeit Hofgerichte und als höchste Instanz das Oberhofgericht in Mannheim; mit der allgemeinen deutschen Gerichtsorganisation ist diese Bezeichnung in Wegfall gekommen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 428.
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