Illationstheorie

[755] Illationstheorie, die (heute aufgegebene) Rechtsansicht, nach welcher der Diebstahl erst dann vollendet ist, wenn der Dieb die gestohlene Sache in Sicherheit gebracht. Sie fällt im wesentlichen mit der Ablationstheorie (s. d.) zusammen, geht aber insofern noch weiter als diese, als sie sich nicht mit dem Herausbringen der Sache aus der Wohnung des Eigentümers begnügt, sondern das Hineinbringen in die Wohnung des Diebes verlangt. Vgl. Apprehensionstheorie.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 755.
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